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Private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

 
 
 

Die Leistungen im Gesundheitswesen sinken und die Beitragssätze steigen.

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse nur noch einen Festzuschuß.

Für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) werden bei Personen über 18 Jahre keine
Leistungen mehr gezahlt.

Heilpraktikerkosten werden von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen.

Wenn Sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, so zahlen Sie pro Tag 10 Euro dazu,
längstens für 28 Tage.
Im Krankheitsfall zahlt ihr Arbeitgeber Ihren Lohn noch sechs Wochen. Danach erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankentagegeld, oft als Krankengeld bezeichnet, für längstens 72 Wochen. Die Höhe beträgt ca. 75% des Nettoeinkommens. Und danach werden Sie vielleicht auch ein Pflegefall.

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse nur noch einen Festzuschuß.

Da fehlen schnell mal einige hundert Euro. Die Haushaltskosten jedoch bleiben gleich.

Mit einer Zusatzversicherung werden Sie nicht schneller gesund, aber die Last
der finanziellen Sorge wird erträglicher.

Ich hoffe, daß Sie wieder gesund werden. Allerdings werden ca. ein Viertel bis ein Drittel der arbeitenden Menschen vor dem Erreichen des Rentenalters nicht wieder gesund. Diese finanziellen Einbußen lassen sich absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsrente, durch eine Grundfähigkeitsrente oder durch eine Dread Desease Police.

Mit gesunder Ernährung und frischer Luft können Sie vorbeugen. Falls Medikamente doch mal notwendig sind, so achten Sie auf pflanzliche Mittel. Diese habe weniger bis keine Nebenwirkungen.

 
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